Pflichtteil einfordern – Ansprüche prüfen und durchsetzen.
Enterbt oder im Testament nicht ausreichend berücksichtigt? Lassen Sie prüfen, ob Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht. Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Pflichtteil geltend zu machen, Auskunft über den Nachlass zu erhalten und Ansprüche gegenüber den Erben durchzusetzen.
Enterbt? Pflichtteil trotzdem einfordern.
Eine Enterbung bedeutet nicht automatisch, dass Sie leer ausgehen. Insbesondere Ehegatten und Abkömmlinge – und in bestimmten Konstellationen auch Eltern – können trotz Enterbung pflichtteilsberechtigt sein. Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch gegenüber dem oder den Erben.
Wer seinen Pflichtteilsanspruch einfordern möchte, muss häufig zunächst klären, wie sich der Nachlass zusammensetzt und welchen Wert er hat. Dafür können Auskunft, ein Nachlassverzeichnis und die Bewertung einzelner Nachlassgegenstände erforderlich sein. Auch frühere Schenkungen des Erblassers können relevant werden.
In drei Schritten zu einer ersten Einordnung.
Kurze Angaben
Sie beantworten einige Fragen zum Erbfall, Ihrer Beziehung zum Erblasser, Testament und bekanntem Nachlass.
Anwaltliche Sichtung
Ihre Angaben ermöglichen eine strukturierte Einordnung des Sachverhalts und der nächsten sinnvollen Schritte.
Persönlicher Kontakt
Die Kanzlei nimmt Kontakt mit Ihnen auf, klärt offene Punkte und bespricht das weitere Vorgehen.
Wie kann ich meinen Pflichtteil einfordern?
Erbrechtliche Stellung prüfen
Zunächst wird geklärt, ob und in welcher gesetzlichen Erbquote Sie ohne Testament oder Erbvertrag berücksichtigt worden wären.
Auskunft vom Erben verlangen
Ist der Nachlass nicht bekannt, kann zur Bezifferung des Pflichtteils Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses erforderlich sein.
Nachlass & Schenkungen bewerten
Immobilien, Unternehmen, Konten und mögliche Schenkungen werden für die Berechnung des Pflichtteils eingeordnet.
Wie hoch ist mein Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Die konkrete Summe hängt insbesondere vom maßgeblichen Nachlasswert ab.
Pflichtteil gegenüber dem Erben einfordern
Nach Auskunft und Wertermittlung kann der Pflichtteilsanspruch beziffert und gegenüber dem oder den Erben geltend gemacht werden.
Schenkungen & Pflichtteilsergänzung
Frühere Zuwendungen des Erblassers können unter bestimmten Voraussetzungen für einen ergänzenden Pflichtteilsanspruch relevant sein.
Welche Fristen gelten?
Pflichtteilsansprüche unterliegen der Verjährung. Der konkrete Fristbeginn hängt von den Umständen des Erbfalls und der Kenntnis des Berechtigten ab.
Schildern Sie Ihren Erbfall in wenigen Minuten.
Die Abfrage erfasst zugleich die Faktoren, die für eine erste interne Einschätzung von Anspruch, Komplexität und Bearbeitungsaufwand wichtig sind. Sie müssen den Sachverhalt nicht juristisch einordnen.
Hinweis: Durch das Absenden kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Eine verbindliche Prüfung erfolgt erst nach Annahme des Mandats.
Ihr Fall wird nicht nach Schema F behandelt.
Pflichtteilsfälle sind häufig wirtschaftlich und familiär sensibel. Ziel der Beratung ist deshalb eine klare Strategie: Welche Informationen fehlen? Welche Ansprüche kommen in Betracht? Was sollte zuerst verlangt werden – und wann ist eine außergerichtliche Lösung sinnvoll?
Rechtsanwalt & Notar
Gildenstraße 2U · 48157 Münster
Pflichtteil kurz erklärt.
Wer kann grundsätzlich einen Pflichtteil verlangen?
Pflichtteilsrechte können insbesondere Abkömmlingen, Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern und – wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind – den Eltern des Erblassers zustehen. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von der konkreten Erbfolge ab.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Ausgangspunkt ist die gesetzliche Erbquote. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Für die konkrete Bezifferung ist der maßgebliche Nachlasswert zu ermitteln.
Was tun, wenn der Nachlasswert unbekannt ist?
Dann steht regelmäßig zunächst die Auskunft im Vordergrund. Je nach Fall können ein Nachlassverzeichnis und die Ermittlung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände verlangt werden.
Spielen Schenkungen vor dem Tod eine Rolle?
Ja, bestimmte Schenkungen können für Pflichtteilsergänzungsansprüche relevant sein. Zeitpunkt, Empfänger und rechtliche Ausgestaltung der Zuwendung sind dabei wichtig.
Gibt es Fristen?
Ja. Pflichtteilsansprüche unterliegen der Verjährung. Der konkrete Fristbeginn hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei einem aktuellen Erbfall sollte die Fristenfrage daher frühzeitig geprüft werden.
Die wichtigsten Angaben können Sie direkt oben im Formular erfassen.
Nach dem Absenden dienen Ihre Angaben als Grundlage für die weitere Kontaktaufnahme und eine persönliche anwaltliche Prüfung.